Am Anfang steht das Kennenlernen
Ein Erstgespräch vereinbaren Sie telefonisch während der Telefonsprechzeiten. Sprechstundentermine finden in der Regel am Vormittag statt. Wir besprechen Ihr Anliegen und klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
Eine Sprechstunde ist noch keine Zusage für einen Therapieplatz. Auch bei festgestelltem Behandlungsbedarf kann es sein, dass in meiner Praxis kein Platz frei ist.
Das weitere Vorgehen
Wenn eine Verhaltenstherapie infrage kommt, stelle ich Ihnen ein mögliches Vorgehen vor. Anschließend können Sie sich in Ruhe für oder gegen eine Behandlung entscheiden.
Vor einer Therapie ist eine ärztliche Abklärung möglicher körperlicher Ursachen erforderlich. Der dafür vorgesehene Konsiliarbericht fließt in die weiteren Schritte zur Beantragung einer Therapie ein.
Während der Therapie
Die Behandlung erfolgt als Einzeltherapie. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Häufigkeit richtet sich nach Bedarf und Verlauf; zu Beginn finden Gespräche meist wöchentlich statt. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Bezugspersonen einbezogen.
Gesetzlich versichert: Therapiebeginn vor dem 21. Geburtstag
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Eine vor dem 21. Geburtstag begonnene Therapie kann darüber hinaus fortgeführt werden.
Neuer Behandlungsbeginn ab dem 21. Geburtstag
Hier ist ausschließlich eine private Abrechnung möglich. Bitte besprechen Sie die Kosten vor Beginn persönlich mit mir.
Privatversicherung und Beihilfe
Eine Behandlung ist unabhängig vom Alter möglich. Umfang und Voraussetzungen der Erstattung hängen von Ihrem Tarif ab. Bitte klären Sie diese vor Beginn mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfe.