Dipl.-Psych. Karin Bischoff-Krauthäuser – Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

In meiner Praxis biete ich Ihnen Psychotherapie und psychologische Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Praxis ist verkehrsgünstig am Schillerplatz gelegen.

Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin für eine persönliche Sprechstunde. Sie erreichen mich Montags und Dienstags jeweils von 17.00 Uhr bis 18.40 Uhr unter der Telefonnummer 0351-4051456.


Wann bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie?

  • Sie sind zum Therapiebeginn unter 21 Jahre alt und gesetzlich versichert.

Was sind meine Schwerpunkte?

  • Schwerpunkt ist die Behandlung von Studierenden, Auszubildenden, Kindern und Jugendlichen
  • Angst- und Zwangsstörungen
    • Prüfungsangst
    • soziale Ängste
    • Selbstwertproblematiken (Selbstunsicherheit, Versagensängste)
    • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Psychosomatische Beschwerden

Weitere Informationen über die Schwerpunkte der Behandlung finden Sie hier.

Wann bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin für Sie?

  • Sollte der Verdacht auf eine ADHS Problematik vorliegen, wenden Sie sich bitte an einen Kinder- und Jugendpsychiater, da ggf. die Einleitung einer medikamentösen Behandlung notwendig ist.
  • Ich arbeite nur mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, alternative und nicht allgemein anerkannte Heilmethoden (z.B. Globuli, Bachblüten, etc.) finden keine Anwendung.
  • Bei Suchtproblemen (z.B. regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Cannabis) bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Auch wenn außerdem zum Beispiel Depressionen oder andere psychische Erkrankungen bestehen, ist die Behandlung der Drogenproblematik vorrangig. In der Suchtberatungsstelle der Stadt Dresden finden Sie erste Ansprechpartner.

Wer trägt die Kosten?

Gesetzlich Versicherte bis 21 Jahre

Die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren kann direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist ausreichend. Eine Überweisung wird nicht benötigt.

Gesetzlich Versicherte ab 21 Jahre

Eine vor dem 21. Lebensjahr begonnene Therapie kann selbstverständlich zu Ende geführt werden.

Neuaufnahmen sind ab dem 21. Lebensjahr leider nicht möglich.

Sie finden weitere Informationen zu Kosten und dem Ablauf einer Psychotherapie bzw. psychologischen Beratung auf folgenden Unterseiten: