Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, nutzen Sie bitte die angebotenen Kontaktmöglichkeiten.

Brauche ich eine Überweisung?

Sie können  direkt einen Termin beim Psychotherapeuten vereinbaren. Sie benötigen keine Überweisung; Die Versicherten-Karte (Gesundheitskarte) reicht aus. Natürlich können Sie sich aber auch überweisen lassen. Näheres finden Sie auch hier.

Was ist eine Sprechstunde?

In der Sprechstunde sollten Sie Ihre Beschwerden und Probleme möglichst genau schildern.  Sie haben die Möglichkeit zu schauen, ob Sie sich in der Praxis und mit der Therapeutin wohl fühlen; die Therapeutin entscheidet, ob Sie  die geeignete Behandlerin für Ihre Problematik ist.  Haben Sie bitte keine Scheu, Fragen zu stellen oder Zweifel zu benennen.  Es ist wichtig, dass alle evtl. Unsicherheiten  im Gespräch geklärt werden.  Ebenso sollten Sie Ihre Erwartungen und Ziele formulieren. In jedem Fall wird es darum gehen, individuelle Problemlösungen zu finden. Bei Kindern kann es sinnvoll sein, das Erstgespräch nur mit den Eltern zu führen.

Wie ist der Ablauf einer Therapie?

Die ersten Sitzungen  werden auch probatorische  Sitzungen genannt. In diesen Stunden lernen sich Therapeut und Patient kennen. Der Therapeut nutzt diese Sitzungen zur Diagnostik. Dann wird eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt. Die Kassen genehmigen die Therapie in der Regel ohne Komplikationen. In der Regel wird mit einer Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) begonnen.  Häufig ist dies vollkommen ausreichend. Die Kurzzeittherapie kann bei Bedarf aber auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.  Die meisten Patienten kommen einmal pro Woche (Dauer: 50 Minuten), wenn die Symptomatik sich gebessert hat, auch in größeren Abständen. Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert umfassend über den Ablauf einer Therapie in der Broschüre „Wege zur Psychotherapie“.

Wie kann ich einen Therapieplatz finden?

Sie  können  das Portal Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nutzen. Dort finden Sie die Adressen aller niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten in Sachsen. Bitte wählen Sie unter Fachgebiet Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut oder ärztlicher Therapeut/Psychiater aus und geben den Ort an, in dem Sie suchen.


Suchen Sie in einer Krisensituation schnell Hilfe, können Sie sich an das Universitätsklinikum Dresden oder den Krisendienst der Stadt Dresden wenden.

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten, Psychiatern und Psychologen?

Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe; drei Berufsbezeichnungen, die immer wieder im allgemeinen Sprachgebrauch miteinander verwechselt werden. Psychiater haben Medizin studiert, Dipl. Psychologen haben ein Psychologiestudium absolviert.

Psychotherapeuten haben eine zusätzliche Ausbildung, vergleichbar wie Ärzte, die nach ihrem Studium eine Facharztausbildung (z.B. Orthopädie, Neurologie, etc.) durchlaufen.  Nur Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten erfüllen durch ihre Ausbildung die Voraussetzungen,  den Titel Psychotherapeut führen zu dürfen. Alle drei Berufsgruppen haben eine Approbation und sind Mitglied einer Kammer, unterliegen also einer berufsrechtlichen Aufsicht.

Woran erkenne ich, ob ein Psychotherapeut fachlich qualifiziert ist?

Der Titel Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt. Er stellt sicher, dass nach einem Hochschulstudium (Medizin, Pädagogik (und vergleichbare Studiengänge) oder Psychologie eine umfangreiche   Ausbildung mit gesetzlich standardisierten Anforderungsprofil absolviert wurde, die mit der Erteilung der Approbation abgeschlossen wird.

„Psychologische Beratung“ und ähnliches bieten jedoch auch Personen an, die  diese Qualifikation nicht haben. Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen in der Regel über keine Approbation und dürfen sich nicht Psychotherapeuten nennen.  Private und gesetzliche Krankenkassen kommen für die Kosten oft nicht auf.  Oft verwenden sie  Bezeichnungen wie „psychotherapeutischer Heilpraktiker“, o.ä., die Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt. Nähere Auskünfte finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen nur bei staatlich approbierten Psychotherapeuten oder zugelassenen Ambulanzen die Behandlungskosten.

Was wird unter kognitiver Verhaltenstherapie verstanden?

Im Mittelpunkt der kognitiven Verhaltenstherapie stehen unsere Kognitionen. Unter Kognitionen versteht man das Gefüge unserer Einstellungen, Gedanken, Bewertungen und Überzeugungen.  Diese Denkmuster sind uns oft nicht bewusst. Sie beeinflussen aber, wie wir uns fühlen, verhalten und körperlich reagieren.  Ein Beispiel für solch ein Denkmuster wären  zum Beispiel „Ich muss stets perfekt sein, sonst bekomme ich keine Anerkennung“.   Oft wissen wir gar nicht genau, was wir denken, da die Kognitionen blitzschnell ablaufen und unser Handeln bestimmen. Innerhalb der Therapie werden diese Muster identifiziert und analysiert, um sie dann durch angemessenere Kognitionen zu ersetzen. Die neuen Kognitionen sollten dann mit Hilfe des Therapeuten in konkreten Situationen erprobt werden.

Wie findet man diese gedanklichen Muster heraus?

Um diese nichtbewussten Muster analysieren zu können, sind unsere Gefühle und deren körperlichen Begleiterscheinungen eine wichtige Hilfe.  Unsere Gefühle nehmen wir unmittelbar war, sie sind der Schlüssel zu unseren nichtbewussten Konzepten über uns und die Welt.

Bedeutet kognitive Verhaltenstherapie positiv denken?

Nein,  bloss nicht! Es bedeutet realistisch zu denken. Der Wunsch, sich nur positiv zu fühlen, kann und soll nicht erfüllt werden. Dies wäre sehr realitätsfern und würde wieder zu Problemen führen. Aber Gedanken, die z.B. durch Übertreibungen, Generalisierungen und Schwarz-Weiss-Denken gekennzeichnet sind und so zu heftigen unangemessenen Gefühlen (z.B. Ärger, Traurigkeit), Verhalten (z.B. Wutausbrüche, Weinen),  und körperlichen Reaktionen (psychosomatische Beschwerden, z.B. Bluthochdruck) führen, sollen durch angemessenere Gedanken ersetzt werden.

Hilft kognitive Verhaltenstherapie?

Die Wirksamkeit wurde in vielen Untersuchungen bestätigt. Sie ist effizient und wird häufig eingesetzt.  Die Wirksamkeit ist aber von Ihrer Mitarbeit abhängig. Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen ist das Engagement der Bezugspersonen unentbehrlich. Die Krankenkasse finanziert neben der Therapie für das Kind/Jugendlichen Sitzungen für die Bezugspersonen.

Für den Erfolg ist ausschlaggebend, inwieweit Sie bereit sind, eigene Gedanken und Verhaltensweisen zu beobachten und bereit sind, mit therapeutischer Hilfe neue Bewertungen zu entwickeln und diese im Alltag auszuprobieren. Der Schlüssel des Erfolges ist Training. Mit ein paar Gesprächen ist es leider nicht getan. Bedenken Sie, wie lange Sie ungünstige Einstellungen und Verhaltensweisen immer wieder wiederholt haben und quasi übten. Je mehr Sie die Bereitschaft zeigen, auch außerhalb der Sitzungen neue realistische Denkweisen zu trainieren  und anzuwenden, umso größer wird ihr Therapieerfolg sein.

Warum ist die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse nur bis zum 21. Lebensjahr möglich?

Die Abrechnung im gesetzlichen Krankenkassensystem ist durch sogenannte Kassenzulassungen  geregelt. Von diesen Kassenzulassungen gibt es nur eine bestimmte Anzahl in jeder Region.  In Dresden sind diese Kassenzulassungen für Psychotherapie für Erwachsene mittel- bis langfristig alle belegt.  Neue Kollegen  (z.B. durch Umzug, etc.) bekommen unabhängig von ihren Qualifikationen zur Zeit keine  Kassenzulassung. Selbstverständlich bin ich nach den hohen Ausbildungsrichtlinien des Psychotherapeutengesetzes von 1999 qualifiziert und approbiert und im Arztregister eingetragen. In einigen Fällen ist es aber für gesetzlich versicherte Patienten möglich, über die sogenannte Kostenerstattung die Therapie bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung  von ihrer Krankenkasse finanziert zu bekommen.

Welche psychischen Probleme oder Erkrankungen werden in einer Psychotherapie behandelt?

Mögliche Behandlungsanliegen sind z.B.:

  • Angst-Erkrankungen, z.B. Panikattacken,  Phobien (z. B. vor Höhen), Soziale Ängste (Kontaktängste), Angst vor Erkrankungen, Prüfungsängste
  • Depressionen, z.B. Gefühl von innerer Leere, Schuldgefühle, Rückzug, Selbstmordgedanken, Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung
  • Essstörungen, z.B. Bulimie, Magersucht, Esssucht
  • Zwangs-Erkrankungen, z.B. Wasch- und Putzzwänge, Kontrollzwänge, Zwangsimpulse und -gedanken
  • geringes  Selbstwertgefühl, z.B. Selbstunsicherheit, Versagensängste, Prüfungsängste
  • Überforderungsreaktionen, z.B. Stress, Schlafstörungen, somatoforme Störungen