Kosten

Gesetzlich Versicherte bis 21 Jahre

Die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren kann direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist ausreichend. Eine Überweisung wird nicht benötigt.

Gesetzlich Versicherte ab 21 Jahre

Eine vor dem 21. Lebensjahr begonnene Therapie kann selbstverständlich zu Ende geführt werden.

Neuaufnahmen sind ab dem 21. Lebensjahr leider nicht möglich.

Privatpatienten / Beihilfeberechtigte

Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Alle Leistungen in meiner  Praxis sind in der Regel durch die privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe erstattungsfähig. Die Beihilfe übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine notwendige Psychotherapie. Je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Die manchmal notwendigen Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen und die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung über das weitere Vorgehen.

Wichtig:

Für Privatpatienten ist es wichtig zu wissen, dass meine Praxis vorrangig einen Versorgungsauftrag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hat, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Privatpatienten finden aber in der Regel in einer Privatpraxis ohne lange Wartezeiten einen Behandlungsplatz.